Briefing zum weltweiten Status der Regulierung von automatisierten Fahrzeugen
Beschreibung
Trotz des Hypes um selbstfahrende Autos ist klar, dass automatisiertes Fahren (Automated Driving AD) die Automobilindustrie grundlegend verändern wird. Entgegen der weit verbreiteten Erwartung, dass AD der Schlüssel zu einer deutlichen Reduzierung von Verkehrsunfällen, Verletzungen und Todesfällen ist, geben diese Systeme auch bei den Sicherheitsbehörden Anlass zur Sorge. Die Validierung von AD erfordert Langzeittests und -entwicklungen, um das korrekte Verhalten bei stark schwankenden Straßenverhältnissen sicherzustellen. Herkömmliche Regulierungsverfahren, die in den letzten fünfzig Jahren entwickelt wurden, verfügen nicht über Methoden und Instrumente zur Bewertung dieser Leistung und zwingen die Sicherheitsbehörden, nach neuen Wegen zu suchen, um sicherzustellen, dass AD für die öffentliche Nutzung sicher ist.
Inhalte
- Erwartungen der Sicherheitsbehörden an die Sicherheit von automatisierten Fahrzeugen
- Rolle und Einfluss der Hersteller auf das regulatorische Handeln
- Einflüsse auf die aktuellen Regulierungsverfahren und -instrumente
- Kurzfristige Auswirkungen auf die Typgenehmigung
- Führung versus Regulierung: Wie und wann?
- Hybridisierung: Zusammenführung von Selbstzertifizierung und Typgenehmigung
- Automatisierungsgrade aus regulatorischer Sicht
- Laufende Bemühungen zur Etablierung von Regelungen für automatisierte Fahrzeuge
- Ausblick: Können Vorschriften die Sicherheit automatisierter Fahrzeuge gewährleisten?
Ziele
Dieses Seminar gibt einen Überblick über die derzeitigen Bemühungen zur Anpassung der Regulierungssysteme an diese Herausforderung, einschließlich der heftigen Diskussionen über Strategien und Methoden sowie über die Rolle der Regulierungsbehörden und Hersteller bei der Gewährleistung der Sicherheit von automatisierten Fahrzeugen.
Wer sollte teilnehmen?
Das Briefing wendet sich an Mitarbeiter aus den Entwicklungsabteilungen von Automobil-Herstellern und Zulieferen, die im Bereich automatische und autonome Fahrzeuge tätig sind. Insbesondere ist es auch von Bedeutung für alle Mitarbeiter der Bereiche Produktstrategie und Vertrieb.
Grundlehrgang Unfallrekonstruktion - Modul 1
Beschreibung
Schwerpunkte Grundlehrgang Unfallrekonstruktion sind die Vermittlung von praktischen Erfahrungen am Unfallort, bei der Unfallrekonstruktion oder im Umgang mit elektronischen Daten. Dieser Grundlehrgang besteht aus drei Teilmodulen. Das Modul 1 - Unfallaufnahme, besondere Aspekte und Sachverständigentätigkeit - vermittelt Basiswissen zur Unfallaufnahme. Darüber hinaus werden Grundlagen zur Sachverständigentätigkeit behandelt. Abgeschlossen wird der erste Teil mit besonderen Aspekten, die zum weiteren Umgang mit den erhobenen Daten erforderlich sind.
Inhalte
- Unfallaufnahme (z.B. Dokumentation von Beschädigungen, Deformationen, Fahrzeugdaten, Innenraum etc.; Besonderheiten E-Fahrzeuge, Lkw, Bus)
- Besondere Aspekte (z.B. Fahrzeugdiagnose, Event-Data-Recorder, 3D Scanner, Auswertung mit Agisoft)
- Sachverständigentätigkeit (Gutachtenaufbau und -anforderungen, öffentliche Bestellung und Vereidigung)
Ziele
Ziel des Grundlehrganges ist die Befähigung von Unfallanalytikern/-innen zur Durchführung einer Unfallrekonstruktion. Neben dem Grundlagenwissen zur Datenerhebung und der Erstellung von Gutachten sowie der Durchführung einer technischen Rekonstruktion verfügen die Teilnehmenden über Kenntnisse zu besonderen Aspekten des Gutachterwesens und der Benutzung der Unfallrekonstruktions-Software PC-Crash.
Wer sollte teilnehmen?
Der Grundlehrgang richtet sich an Unfallanalytiker/-innen, sachverständige Personen, Polizist/-innen und andere Interessierte mit theoretischem Unfallgrundwissen und wenig Praxiserfahrung.
Termine & Anmeldung
Wenn Sie Interesse an diesem Kurs haben, melden Sie sich bitte hier.
Referenten
John F. Creamer
GlobalAutoRegs.com
John Creamer ist der Gründer von GlobalAutoRegs.com und Partner der The Potomac Alliance, einem Beratungsunternehmen aus Washington, das sich auf internationale Gesetzgebung spezialisiert hat. In seiner Beraterfunktion nimmt er regelmäßig an den Meetings des UN World Forum for the Harmonization of Vehicle Regulations (WP.29) teil. Zuvor war er unter anderem bei der US International Trade Commission, der Motor & Equipment Manufacturers Association (die die US Zulieferer vertritt), als Vertreter der US Zulieferer in Japan und bei TRW beschäftigt.